In unseren Cafébereichen gilt ab sofort 2G+!
Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordung gilt ab dem 13.01.22 in unseren Cafébereichen die sogenannte „2G+-Regelung“. Das heißt: für einen Cafébesuch benötigt ihr neben einem Impf- oder Genesungsnachweis zusätzlich einen gültigen* negativen PCR- oder offiziellen Bürgerschnelltest. Gäste mit Drittimpfung (Booster-Impfung) sind von der Testpflicht ausgenommen.
Bitte helft mit und zeigt eure Nachweise beim Cafébesuch unaufgefordert vor!
Der „Außer-Haus-Verkauf“ ist davon nicht betroffen, an unseren Verkaufstheken erhaltet ihr auch ohne Impf-, Genesungs- oder Testnachweis unsere frischen Backwaren zum Mitnehmen!
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Offizieller Bürgerschnelltest nicht älter als 24 Std. / PCR-Test nicht älter als 48 Std.

